Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih von Zweirädern und Zubehör zwischen FahrWerk Neustrelitz und seinen Kunden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Benutzung des Fahrrades und die Geschäftsbeziehung zwischen FahrWerk Neustrelitz und dem Kunden.
§ 1 Buchung und Anmietung des Fahrrades/ Ebike
1) Die Buchung des Fahrrades erfolgt schriftlich, mündlich oder per Internet. Nur derjenige, der zum Zeitpunkt der Buchung das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Kunde von FahrWerk Neustrelitz werden.
2) Die Annahme des Antrages durch FahrWerk Neustrelitz erfolgt durch die Buchungsbestätigung. Die Bestätigung erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail.
3) Auch nach verbindlicher Buchung kann der Kunde den Vertrag stornieren.
Die Stornierungsgebühren betragen:
Bis 2 Tage vor Verleihbeginn: • 0 % des Preises
• 1 Tag vor Verleihbeginn: 25 % des Preises
• Am vorgesehenen Verleihtag: 50% des Preises
Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden.
§ 2 Preise und Nutzungsdauer
1) Die Berechnung der Leistungen von FahrWerk Neustrelitz erfolgt gemäß der jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preise. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie können auch über das Internet unter www.fahrwerkneustrelitz.de abgefragt werden. Der gesamte Mietpreis ist vor Benutzung zu entrichten.
2) Die kostenpflichtige Anmietung eines Fahrrades/ Ebikes beginnt mit der Zahlung des Mietpreises durch den Kunden. Vermietung erfolgt nur unter Vorlage eines amtlichen Ausweises.
3) Die kostenpflichtige Anmietung wird beendet durch Rückgabe des Fahrrades/Ebikes an FahrWerk Neustrelitz.
§3 Nutzung des gemieteten Fahrrades
1) Fahrräder werden nur an Personen herausgegeben werden, die in der Lage sind, das Fahrrad sicher zu führen und weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
2) Das Fahrrad darf nicht zur Beförderung von Beifahrern benutzt werden. (Tandem max. 2 Personen)
3) Gegenstände dürfen nur in geeignetem Umfang und ordnungsgemäß befestigt auf dem Gepäckträger (ggf. im Anhänger)* transportiert werden. (zulässige Gesamtmasse beachten!!)
4) Vor Antritt der Fahrt hat der Kunde die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des Fahrrades samt Zubehör zu überprüfen und eventuelle Mängel FahrWerk Neustrelitz unverzüglich anzuzeigen.
5) Mit Fahrtantritt erkennt der Kunde an, dass er das Fahrrad samt Zubehör in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat.
6) Tritt während der Nutzung ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit des Fahrrades beeinträchtigt, so hat der Kunde dies unverzüglich FahrWerk Neustrelitz mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu beenden. Auch Schäden wie beispielsweise an den Reifen, Felgen oder der Gangschaltung sind unverzüglich zu melden.
7) Der Kunde verpflichtet sich, während der Nutzung des Fahrrades die Straßenverkehrsordnung und sonstige Ordnungsvorschriften zu befolgen.
8) Eine Weitervermietung oder ein Umbau des Fahrrades sind nicht gestattet.
9) Bei Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften ist FahrWerk Neustrelitz jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Fahrrades zu untersagen.
10) Sollten nach der Rückgabe des Fahrrades Schäden am Fahrrad festgestellt werden, die auf die falsche Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, so hat der Kunde für die anfallenden Reparatur bzw. Anschaffungskosten aufzukommen. Dazu zählt auch ein Diebstahl des Rades.
§ 3.1 Nutzung des Elektrofahrräder im folgende Ebike genannt
1) Das Ebike darf nur an Personen herausgegeben werden, die in der Lage sind, ein Ebike sicher zu führen und weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
2) Das Ebike darf nicht zur Beförderung von Beifahrern benutzt werden.
3) Vor jedem Fahrantritt ist zu prüfen, ob der Akku am Ebike verschlossen ist. Bei herausgefallenen beschädigten Akkus wird die Instandsetzung dem Mieter in Rechnung gestellt.
4) Gegenstände dürfen nur in geeignetem Umfang und ordnungsgemäß befestigt auf dem Gepäckträger transportiert werden. (maximale Belastbarkeit des Gepäckträgers beachten)
5) Vor Antritt der Fahrt hat der Kunde die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des Ebikes samt Zubehör zu überprüfen und eventuelle Mängel FahrWerk Neustrelitz unverzüglich anzuzeigen.
6) Mit Fahrtantritt erkennt der Kunde an, dass er das Ebike samt Zubehör (Ladegerät und Akku) in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat.
7) Tritt während der Nutzung ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit des Ebikes beeinträchtigt, so hat der Kunde dies unverzüglich FahrWerk Neustrelitz mitzuteilen und die Nutzung des Ebikes sofort zu beenden. Auch Schäden wie beispielsweise an Akku, Reifen, Felgen oder der Gangschaltung sind unverzüglich zu melden.
8) Der Kunde verpflichtet sich, während der Nutzung des Ebikes die Straßenverkehrsordnung und sonstige Ordnungsvorschriften zu befolgen.
9) Eine Weitervermietung oder ein Umbau des Ebikes sind nicht gestattet.
10) Bei Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften ist FahrWerk Neustrelitz jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Ebikes zu untersagen.
11) Sollten nach der Rückgabe des Ebikes Schäden am Ebike festgestellt werden, die auf die falsche Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, so hat der Kunde für die anfallenden Reparatur bzw. Anschaffungskosten aufzukommen. Dazu zählt auch ein Diebstahl des Rades.
12) Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden empfohlen, während der Fahrt einen Helm zu tragen
- er kann Leben retten.
13) Das Akku darf nur mit dem dazugehörigen Ladegerät geladen werden. Ein Akku mit defektem Gehäuse darf am Ebike nicht betrieben werden. Es besteht die Gefahr eines Kurzschlusses.
§ 4 Abstellen des Fahrrades bzw. Ebikes
1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad / Ebike bei jedem Parken abzuschließen.
2) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad/ Ebike den Regeln der Straßenverkehrsordnung und sonstigen Ordnungsvorschriften entsprechend zu parken.
3) Einen Diebstahl des Fahrrades/ Ebike während der Nutzungsdauer hat der Kunde unverzüglich an FahrWerk Neustrelitz und an eine zuständige Polizeidienststelle unter Bekanntgabe der Rad Nr. von FahrWerk Neustrelitz zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an FahrWerk Neustrelitz zu übermitteln.
4) Bei Zuwiderhandlung werden Service-Gebühren von 20,00 Euro erhoben. Darüber hinaus stellt FahrWerk Neustrelitz dem Kunden ggf. anfallende und verauslagte behördliche Gebühren in Rechnung.
§ 5 Nutzung des Rahmen - und Akkuschlosses
1) Zur Vermeidung von Fremdnutzung und Diebstahl des Fahrrades erhält der Kunde bei Fahrtantritt den Schlüssel für das Rahmenschloss und zusätzlich zu den Ebikes einen Schlüssel für das Akkuschloss
2) Bei Verlust der Schlüssel wird dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 50,00 € berechnet.
3) Der Kunde darf die Schlüssel weder beschädigen noch Duplikate anfertigen lassen.
§ 6 Rückgabe des Fahrrades/ Ebikes
1) Zur Rückgabe muss das Fahrrad bzw. Ebike an der im Internet unter www.fahrwerkneustrelitz veröffentlichten Adresse zurückgegeben werden. Wird das Fahrrad / Ebike nicht an der Firmenadresse zurückgegeben, wird die jeweils aktuelle Hol- / Bringgebühr erhoben. Die Rückgabe hat am Rückgabetag nach individueller Absprache zu erfolgen.
§ 7 Haftung von FahrWerk Neustrelitz
1) FahrWerk Neustrelitz haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2) Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet FahrWerk Neustrelitz, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. FahrWerk Neustrelitz haftet nicht für Schäden an den mit dem Fahrradrad/ Ebike transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung von FahrWerk Neustrelitz ausgeschlossen.
3) Eine Haftung von FahrWerk Neustrelitz entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades gemäß § 3 und Ebike gemäß § 3.1. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung von FahrWerk Neustrelitz für Schäden an den mit dem Fahrrad/ Ebike transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.
§ 8 Verhalten bei Unfall
1) Bei einem Unfall, bei dem außer dem Kunden auch Sachen Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch FahrWerk Neustrelitz zu verständigen.
2) Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er FahrWerk Neustrelitz für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden
§ 9 Datenschutz
1) FahrWerk Neustrelitz ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden für das Mietgeschäft zu speichern.
2) FahrWerk Neustrelitz ist berechtigt, alle Vorgänge, die einen Kunden, ein Kundenkonto und die entsprechenden Nutzerdaten betreffen, zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt.
3) FahrWerk Neustrelitz ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeit - oder Strafverfahrens nachweisen.
§ 10 Sonstiges
1) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen von FahrWerk Neustrelitz sowie der Nutzung von www.fahrwerkneustrelitz.de oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, Gerichtsstand ist 17235 Neustrelitz, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
3) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
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